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Montag, den 22. Aug. 2016

Selbstevakuierung Floridas nach amtlicher Zikawarnung  

.   Die Centers for Disease Control and Prevention ver­schär­fen ihre Zika-Warnung, und prompt folgen Berichte über Selbst­evakuierung und Selbst­quarantäne. Nach Florida zu reisen, ist zwar kein Selbst­mord, aber der an­stecken­de Zika-Virus bedroht dort mit lang­dauern­den Gesund­heits­schäden Be­su­cher und ihren Nachwuchs - und es gibt noch kein Gegen­mittel, dass den Süd­staat oder Rück­kehrer aus ihm wieder sicher macht.

Das CDC ist eine Oberste Bundes­be­hörde mit Sitz in Atlanta und dem Bundes­gesund­heits­ministerium, Depart­ment of Health and Human Services, an­ge­schlossen. War­nungen wie die vom CDC-Direktor Tom Frieden fallen in die CDC-Zu­ständig­keit, der von der Ebola-Krise Lehren für die Zika-Krise zieht: CDC is using borrowed money on borrowed time to support a com­pre­hen­sive Zika response while keeping a watchful eye on Ebola….

Die Einzelstaaten der USA, das Bundes­ministe­ri­um und das CDC teilen sich mit dem Kongress eine gemeinsame Zustän­dig­keit. Dieser muss gesetz­lich vor­ge­ben, wie die Regierung auf die Gefahr rea­gieren darf und welche Haus­halts­mit­tel er zur Verfü­gung stellt. Doch der von Repub­likanern monopo­lisierte Kon­gress fuhr in Urlaub und wollte vorher der von Demo­kraten geleiteten Exe­ku­ti­ve kei­ne Mittel zuweisen. Wie viele Florida-Touristen verkennt er bei Zika den Ernst der Lage.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.