Sie betrifft eine Vorschrift der Taxikommission in New York City, doch die Verfassungsfrage ist USA-weit lehrreich und im Bezirk des Bundesberufungsgerichts des zweiten Bezirks der USA in New York City bindend. Der zweite Bezirk umfasst die Staaten Vermont, New York und Connecticut.
Der Kläger behauptete einen Zwang zur Fahrten- und Ortskontrolle von Taxis, dem Datensammlung und -übermittlung ohne Zustimmung folgen, und damit einen Verstoß gegen den Vierten Verfassungszusatz, der einen Richterbeschluss für Durchsuchungen erfordert. Die Revision bestätigte die Klageabweisung mangels eines schädigenden Eingriffs in ein Eigentumsrecht und ging in seiner Begründung auch auf den Eingriff in die Privatsphäre ein, den der Kläger nur in der ersten Instanz verfolgt hatte.
Der Vierte Verfassungszusatz lautet:
The right of the people to be secure in their persons, houses, papers, and effects, against unreasonable searches and seizures, shall not be violated, and no warrants shall issue, but upon probable cause, supported by oath or affirmation, and particularly describing the place to be searched, and the persons or things to be seized.