In der Revision entschied am 30. August 2016 in New Orleans das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA jedoch zugunsten des Klägers, der eine Feststellungsklage und Verfügung gegen eine Bäckerei ohne behindertengerechten Eingang und Parkplatz gewonnen hatte. Die Begründung verweist auf einen Präzedenzfall des Obersten Bundesgerichtshofs der USA in Washington, DC. In Christiansburg Garment Co. v. EEOC, 434 US 412, 417 (1978), hatte der Supreme Court entschieden, dass außer bei besonderen Umständen in Bürgerrechtsfällen die im Gesetz vorgesehene Erstattung die Regel, nicht die Ausnahme, ist.
Hier konnte das Gericht die Ausnahme der special Circumstances nicht feststellen und folgerte, dass das Untergericht sein Ermessen missbraucht hatte. Der Fall kehrt nun dorthin mit der Maßgabe zurück, die Erstattungsberechnung vorzunehmen, um dann seine Kostenverfügung zu erlassen.