Verbraucherschutz gegen Datenangriffe
SPS • Washington. Unter Mitwirkung der Öffentlichkeit will das Verbraucherschutzamt der USA den Verbraucherschutz im Finanzsektor verbessern. Das Bundesamt ist neben den einzelstaatlichen Ämtern für den Schutz der Verbraucher zuständig, teilweise überlappend. Bundesämter müssen die Öffentlichkeit, nicht nur betroffene Lobbyisten, an der Entwicklung und Festlegung neuer Regeln beteiligen.
Deshalb verkündete die Federal Trade Commission am 7. September 2016 im Federal Register Bd. 81, Nr. 31, S. 61632 die Novellierung der seit 2003 geltenden Standards for Safeguarding Customer Information zur Teilnahme aller Interessierten. Die Regeln zum Schutz von Verbaucherdaten auf dem Gebiet des Finanzdienstleistungssektors stehen zur Kommentierung und öffentlichen Debatte im Forum des Bundesanzeigers bereit.
Beruhend auf dem im Administrative Procedure Act festgelegten Mitteilungs- und Kommentierungsprozess der USA ist die Öffentlichkeit immer und allgemein an Richtlinien- und Verordnungs-Gestaltungen sowie verwaltungsaktsgleichen Maßnahmen zu beteiligen. Vor Inkraftreten von Verordnungen und Richtlinien wird im Federal Register ein fach- und fallbezogener Diskussionsleitpfaden, in diesem Fall samt Fragenkatalog, zur freien Mitwirkung und direkten Teilnahme an der jeweiligen Gestzesdiskussion verkündet.
Im Fokus der FTC-Weiterentwicklung der Datenschutzbestimmungen steht die nicht an Aktualität verlierende Notwendigkeit, geeignete Schutzmechanismen zur Abwehr von Hacker-Angriffen auf persönliche Verbraucherdaten einzurichten. Diskutiert wird die Frage, ob und inwieweit eine Unternehmensverpflichtung zur Erstellung von individuellen Notfallplänen zu regeln ist, um auf die steigende Intensität von Cyber-Attacken im Einzelfall effektiv und angemessen reagieren zu können. Angeregt wird, die bereits gesetzlich bestehenden Sicherheitsvorkehrungen in Gestalt eines umfangreichen Sicherheitsapparates auf weitere Teilbereiche des Finanzsektors, wie etwa Kreditkartenzahlungssysteme, zu erstrecken.
Deshalb verkündete die Federal Trade Commission am 7. September 2016 im Federal Register Bd. 81, Nr. 31, S. 61632 die Novellierung der seit 2003 geltenden Standards for Safeguarding Customer Information zur Teilnahme aller Interessierten. Die Regeln zum Schutz von Verbaucherdaten auf dem Gebiet des Finanzdienstleistungssektors stehen zur Kommentierung und öffentlichen Debatte im Forum des Bundesanzeigers bereit.
Beruhend auf dem im Administrative Procedure Act festgelegten Mitteilungs- und Kommentierungsprozess der USA ist die Öffentlichkeit immer und allgemein an Richtlinien- und Verordnungs-Gestaltungen sowie verwaltungsaktsgleichen Maßnahmen zu beteiligen. Vor Inkraftreten von Verordnungen und Richtlinien wird im Federal Register ein fach- und fallbezogener Diskussionsleitpfaden, in diesem Fall samt Fragenkatalog, zur freien Mitwirkung und direkten Teilnahme an der jeweiligen Gestzesdiskussion verkündet.
Im Fokus der FTC-Weiterentwicklung der Datenschutzbestimmungen steht die nicht an Aktualität verlierende Notwendigkeit, geeignete Schutzmechanismen zur Abwehr von Hacker-Angriffen auf persönliche Verbraucherdaten einzurichten. Diskutiert wird die Frage, ob und inwieweit eine Unternehmensverpflichtung zur Erstellung von individuellen Notfallplänen zu regeln ist, um auf die steigende Intensität von Cyber-Attacken im Einzelfall effektiv und angemessen reagieren zu können. Angeregt wird, die bereits gesetzlich bestehenden Sicherheitsvorkehrungen in Gestalt eines umfangreichen Sicherheitsapparates auf weitere Teilbereiche des Finanzsektors, wie etwa Kreditkartenzahlungssysteme, zu erstrecken.