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Donnerstag, den 08. Sept. 2016

Verbraucherschutz gegen Datenangriffe  

SPS • Washington.   Unter Mitwirkung der Öffentlichkeit will das Ver­brau­cher­schutz­amt der USA den Verbraucherschutz im Finanzsektor ver­bes­sern. Das Bun­des­amt ist neben den einzelstaatlichen Ämtern für den Schutz der Ver­brau­cher zuständig, teilweise überlappend. Bundesämter müssen die Öffent­lich­keit, nicht nur betroffene Lobbyisten, an der Entwicklung und Festlegung neuer Re­geln beteiligen.

Deshalb verkündete die Fe­deral Trade Commission am 7. September 2016 im Federal Register Bd. 81, Nr. 31, S. 61632 die No­vel­lie­rung der seit 2003 gel­ten­den Standards for Safeguarding Customer Infor­ma­tion zur Teil­nah­me al­ler In­ter­es­sierten. Die Regeln zum Schutz von Verbaucherdaten auf dem Ge­biet des Fi­nanz­dienst­leistungssektors stehen zur Kommentierung und öffent­li­chen De­batte im Forum des Bundesanzeigers bereit.

Beruhend auf dem im Administrative Procedure Act festgelegten Mitteilungs- und Kommentierungsprozess der USA ist die Öffentlichkeit immer und all­ge­mein an Richt­linien- und Verordnungs-Gestaltungen sowie verwal­tungs­akts­glei­chen Maßnahmen zu beteiligen. Vor Inkraftreten von Verordnungen und Richtlinien wird im Federal Register ein fach- und fallbezogener Dis­kus­sions­leit­pfaden, in diesem Fall samt Fragenkatalog, zur freien Mitwirkung und di­rek­ten Teilnahme an der jeweiligen Gestzesdiskussion verkündet.

Im Fokus der FTC-Weiterentwicklung der Datenschutzbestimmungen steht die nicht an Aktualität verlierende Notwendigkeit, geeignete Schutzmechanismen zur Abwehr von Hacker-Angriffen auf persönliche Verbraucher­daten einzu­rich­ten. Diskutiert wird die Frage, ob und inwieweit eine Unternehmens­ver­pflich­tung zur Erstellung von individuellen Notfallplänen zu regeln ist, um auf die stei­gende Intensität von Cyber-Attacken im Einzelfall ef­fektiv und angemessen re­agie­ren zu können. Angeregt wird, die bereits gesetzlich bestehenden Si­cher­heits­vorkehrungen in Gestalt eines umfangreichen Sicherheitsapparates auf wei­tere Teilbereiche des Finanzsektors, wie etwa Kreditkarten­zah­lungs­systeme, zu erstrecken.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.