×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 11. Sept. 2016

Monopolhersteller bootet Wartungsfirma aus

 
.   Dominierende Hersteller können Drittfirmen ausbooten, die Wartungs- und Reparaturleistungen für deren Waren anbieten. Früher war dies bei Mainframe-Rechnern ein akutes Kartellrechtsproblem; heute betrifft der Fall Aero­tec International Inc. v. Honeywell International Inc. zwei markt­be­herr­schen­de Flugzeuggeneratorenhersteller und zahlreiche Wartungs­fir­men.

Die Klägerin behauptete Kartellverletzungen nach § 1 und 2 des Sherman Act sowie eine Preisdiskriminierung nach dem Robinson-Patman Act. Am 9. Sep­tem­ber 2016 bezeichnete in San Francisco das Bundesberufungsgericht des neun­ten Bezirks der USA den Sachverhalt als Lehrbuchfall:
This case reads like an antitrust primer for aftermarket issues, with claims for exclusive dealing, tying, essential facilities, refusal to deal, price bundling, and price squeezing under Sections 1 and 2 of the Sher­man Act and differential pricing/price discrimination under the Ro­bin­son-Pat­man Act.
Auf 32 Seiten belegt die Revisionsbegründung lesenswert, dass der beklagte Hersteller aus den Präzedenzfällen zur Marktbeherrschung und Mo­no­po­li­sie­rung gelernt hat. Das Gericht entschied gegen die Klägerin.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER