Die Klägerin aus Texas verklagte die Beklagte aus Puerto Rico in Texas wegen Betrugs. In New Orleans identifizierte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA die Masche als 4-1-9-Betrug, einer Art des Vorschussbetrugs. Am 13. September 2016 bestätigte es die untergerichtliche Klageabweisung.
Die Klage ist abzuweisen, weil die Beklagte keine Kontakte nach Texas unterhielt. Das Untergericht hatte dies hinreichend geprüft. Die Anfrage der Klägerin bei der Beklagten, wo denn das Geld bliebe, reicht nicht, um einen Bezug zum Gericht in Texas herzustellen. Wenn der fehlende Bezug zum Gerichtsbezirk so offensichtlich ist, erklärte das Gericht, ist auch ein Beweisausforschungsverfahren zur Zuständigkeitsermittlung, jurisdictional Discovery, verzichtbar.