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Mittwoch, den 14. Sept. 2016

Vorschussbetrug: Vorleistung und Prozess verloren  

.   Ahnungslos fiel die Klägerin in Dora Bonner v. Triple-S Ma­nage­ment Corp. auf einen Anrufer und nachfolgende EMails herein, die ihr $500.000 aus einem ausländischen Urteil versprachen, wenn sie einen Ab­wick­lungs­vorschuss von $50.000 zahlen würde. Sie tat dies und hoffte auf die Aus­zah­lung von der Beklagten, die von der Masche und der betrügerischen Ver­wendung ihres Fir­men­na­mens nichts wusste.

Die Klägerin aus Texas verklagte die Beklagte aus Puerto Rico in Texas wegen Be­trugs. In New Orleans identifizierte das Bundesberufungsgericht des fünften Be­zirks der USA die Masche als 4-1-9-Betrug, einer Art des Vorschussbetrugs. Am 13. September 2016 bestätigte es die untergerichtliche Klageabweisung.

Die Klage ist abzuweisen, weil die Beklagte keine Kontakte nach Texas unter­hielt. Das Untergericht hatte dies hinreichend geprüft. Die Anfrage der Klä­ge­rin bei der Beklagten, wo denn das Geld bliebe, reicht nicht, um einen Bezug zum Gericht in Texas herzustellen. Wenn der fehlende Bezug zum Gerichtsbezirk so offensichtlich ist, erklärte das Gericht, ist auch ein Beweis­aus­for­schungs­ver­fah­ren zur Zuständigkeitsermittlung, jurisdictional Discovery, verzichtbar.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.