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Freitag, den 23. Sept. 2016

Ballspielbund v. Spielervertreter im Schiedsgericht

 
.   Der US-Fußballverband lehnte die Forderung seiner Spie­ler ab, bei Werbung mit weniger als sechs Spielern deren Zustimmung ein­zu­ho­len. Die Spielergewerkschaft rief das Schiedsgericht an und gewann, ob­wohl der Ver­trag zwischen beiden diese Frage nicht regelt und die Ent­schei­dungs­be­fug­nis des Schiedsrichters drastisch einschränkt. Die Schieds­klausel verb­ie­tet ihm Vertrags­er­gän­zung und Lücken­füllung.

Der Arbitrator sprach von Schweigen und Auslegungsbedarf des Vertrags und be­stimm­te, dass die Zahl sechs der bisherigen Praxis der Parteien entspricht und wei­ter­hin zu respektieren ist. Das Bundesgericht erkannte den Schieds­spruch, Award, trotz Bedenken zur Vollstreckung an, weil es das vom Supreme Court in Washington, DC, ausgerufene Primat der Schiedsgerichtsbarkeit, Ar­bi­tra­tion, respektiert. Der Verband ging in die Revision und gewann am 22. Sep­tem­ber 2016.

In Chicago prüfte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks den Fall U.S. Soccer Federation v. U.S. National Soccer Team Players Assocation und die Schieds­klau­sel sowie die bisherige Praxis der Parteien. Es urteilte mit einer heu­te sel­te­nen Entscheidung und ausführlichen Begründung, dass der Schieds­rich­ter seine Kom­pe­tenz überstrapaziert hatte, statt die strikten Ver­trags­vor­ga­ben zu befolgen. Das Urteil dieses einflussreichen Gerichts setzt ein neues Zei­chen in der Anfechtungspraxis von Schiedssprüchen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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