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Sonntag, den 25. Sept. 2016

Bitcoin-Betrug nicht durch Vergleich geheilt  

.   Eine Sammelklage von Kunden eines Bitcoins-Maschi­nen­bau­ers, der die im Voraus bezahlten Geräte erst zum eigenen Vorteil nutzte und dann nicht oder zu spät auslieferte, als sie dem Fortschritt im Abbau von Bit­coins wirt­schaft­lich nicht standhalten konnten, erörterte ausführlich und an­schau­lich das Bun­des­gericht von Kansas im Fall Alexander v. BF Labs. Inc. am 22. September 2016.

Zuerst erklärte es den Abbau, Mining, von Bitcoins, was eine ständige tech­ni­sche Aufrüstung erfordert. Schon nach kurzer Zeit kann ein Gerät unwirt­schaft­lich wer­den und mehr Stromkosten auslösen als die gefundenen Bitcoins wert sind. Die Beklagte hatte mit falscher Werbung ihre Geräte angeboten, Vor­schüs­se er­halten, und dann die Geräte selbst eingesetzt, bevor sie an die Kun­den gingen. Rückabwicklungen lehnte sie ab.

Im Sammelklageverfahren einigten sich die Parteien auf einen Vergleich mit Scha­dens­er­satz­zahlungen, den das Gericht nun prüfte. In seiner Würdigung fol­ger­te das Gericht, dass die Parteien den Vergleich mit unzureichenden In­for­ma­ti­o­nen be­gründeten und es deshalb seine Fairness gegenüber allen Kunden, die von den Sammelklägern vertreten wurden, nicht bestätigen kann. Der Ver­gleich erledigt das Verfahren daher nicht, beschloss es.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.