• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 28. Sept. 2016

Lippensalbe bleibt in der Tube - Haftung?  

.   Haftet ein Hersteller, wenn er Lippensalbe anbietet, von der nur 75% aus der Tube kommen, weil der Tubendeckel den Rest zurückhält? In Eb­ner v. Fresh Inc. hielt die Klägerin das Angebot für täuschend und nach den Gesetzen Kaliforniens, Unfair Competition Law, Consumer Legal Re­medies Act, False Advertising Law, and Fair Packaging und Labeling Act, haf­tungs­aus­lö­send.

Für Hersteller von Tubenprodukten ist die 18-seitige Entscheidung des Bun­des­be­rufungsgerichts im neunten Bezirk der USA in San Francisco lehrreich. Das Gericht prüft die diversen Anspruchsgrundlagen und stellte unter an­de­rem fest, dass der Hersteller die Mengenangabe gemäß Bundes- und Staats­vor­gaben auf der Ver­packung erteilte und die gerügte Auslassung weiterer In­formationen auch dem Recht entsprach. Weitere Angaben könnten hingegen das Ge­setz ver­let­zen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.