Für Hersteller von Tubenprodukten ist die 18-seitige Entscheidung des Bundesberufungsgerichts im neunten Bezirk der USA in San Francisco lehrreich. Das Gericht prüft die diversen Anspruchsgrundlagen und stellte unter anderem fest, dass der Hersteller die Mengenangabe gemäß Bundes- und Staatsvorgaben auf der Verpackung erteilte und die gerügte Auslassung weiterer Informationen auch dem Recht entsprach. Weitere Angaben könnten hingegen das Gesetz verletzen.
Für Hersteller von Tubenprodukten ist die 18-seitige Entscheidung des Bundesberufungsgerichts im neunten Bezirk der USA in San Francisco lehrreich. Das Gericht prüft die diversen Anspruchsgrundlagen und stellte unter anderem fest, dass der Hersteller die Mengenangabe gemäß Bundes- und Staatsvorgaben auf der Verpackung erteilte und die gerügte Auslassung weiterer Informationen auch dem Recht entsprach. Weitere Angaben könnten hingegen das Gesetz verletzen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.