Lippensalbe bleibt in der Tube - Haftung?
CK • Washington. Haftet ein Hersteller, wenn er Lippensalbe anbietet, von der nur 75% aus der Tube kommen, weil der Tubendeckel den Rest zurückhält? In Ebner v. Fresh Inc. hielt die Klägerin das Angebot für täuschend und nach den Gesetzen Kaliforniens, Unfair Competition Law, Consumer Legal Remedies Act, False Advertising Law, and Fair Packaging und Labeling Act, haftungsauslösend.
Für Hersteller von Tubenprodukten ist die 18-seitige Entscheidung des Bundesberufungsgerichts im neunten Bezirk der USA in San Francisco lehrreich. Das Gericht prüft die diversen Anspruchsgrundlagen und stellte unter anderem fest, dass der Hersteller die Mengenangabe gemäß Bundes- und Staatsvorgaben auf der Verpackung erteilte und die gerügte Auslassung weiterer Informationen auch dem Recht entsprach. Weitere Angaben könnten hingegen das Gesetz verletzen.
Für Hersteller von Tubenprodukten ist die 18-seitige Entscheidung des Bundesberufungsgerichts im neunten Bezirk der USA in San Francisco lehrreich. Das Gericht prüft die diversen Anspruchsgrundlagen und stellte unter anderem fest, dass der Hersteller die Mengenangabe gemäß Bundes- und Staatsvorgaben auf der Verpackung erteilte und die gerügte Auslassung weiterer Informationen auch dem Recht entsprach. Weitere Angaben könnten hingegen das Gesetz verletzen.