Die Beklagte hatte im Beweisausforschungsverfahren Discovery des US-Prozesses nicht alle angeforderten Beweise, unter anderem den Quellcode für die Steuerung der eigenen Drohnenmodelle, herausgegeben. Sie bestritt, dass die Klägerin ihr behauptetes Patent rechtmäßig erlangt hätte. Das Untergericht hielt das Vorenthalten für prozessrechtswidrig und eilte zu den genannten Sanktionen.
Die 49-seitige Begründung des landesweit zuständigen Bundesberufungsgerichts des Bundesbezirks in Washington, DC, erklärt lehrreich die Grenzen des richterlichen Ermessens bei der Beurteilung der Herausgabepflicht und der Bestrafung; es ordnet auch die Prüfung des Patenterwerbs an:
For the reasons set forth below, we hold that the district court abused its discretion in issuing the two discovery orders and in entering a default judgment against Parrot for its failure to comply with the orders. We therefore vacate the final judgment and the awards of damages and attorney fees and remand the case to the district court for further proceedings consistent with this opinion.