Das Bundesgericht der Hauptstadt verwies die Klage an das einzelstaatliche Gericht, weil sie nicht den Mindeststreitwert für einen Prozess vor dem Bundesgericht bei Parteien aus verschiedenen Staaten erreichte. Eine bundesrechtliche Frage, federal Question, bei der der Streitwert keine Rolle spielt, liegt nicht vor, also konnte die sachliche Zuständigkeit nur aus der Diversity Jurisdiction stammen. Sie erfordert Beteiligte aus unterschiedlichen Staaten und einen Wert von $75000. Der Kläger, Attorney in New York, besuchte die Ausstellung in der Hauptstadt.
Die Verweisung an den District of Columbia Superior Court ist die logische Folge. Der United States District Court for the District of Columbia erörterte wichtige Details der Streitwertbemessung in seiner zehnseitigen Begründung. Die Verschwendung wertvoller Zeit eines überlasteten Gerichts ist eine Zumutung. Und weil das Gericht mangels Zuständigkeit die materiellen Rechtsfragen nicht klären durfte, muss sich noch ein zweites Gericht mit dem unverschämten Kläger beschäftigen - wenn er nicht gar in die Revision geht!