Wegen unvollständiger Verhandlungen zwischen Kabeldienst und Programmanbietern hatten die klagenden Kunden eine Zeitlang ihre Fernsehgewohnheiten ändern müssen und verlangten für den vorübergehenden Ausfall von zwei Kanälen eine Vergütung oder Schadensersatz.
Am 4. Oktober 2016 erklärte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in St. Louis lesenswert zwei Vertragskonzepte: den illusorischen Vertrag, illusory Contract, und die konkludente Pflicht zur Gutgläubigkeit und lauterem Handeln, implied Duty of good Faith and fair Dealing. Beide sind auf den diesen Sachverhalt und insbesondere die Haftungsbeschränkung unanwendbar, urteilte es.