In New York City entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA gegen die Erbin. Der Lizenzvertrag regele die Rechte des Verlags und gestattete bis zur Kündigung unbeschränkt die Erteilung von Lese- und Zugangsrechten an Kunden. Ein Kunde nutzte dieses Angebot; der Verlag kopierte die Probe in sein Kundenfach. Die Klägerin glaubte, nach der Kündigung sei nicht nur das Vertriebsrecht erloschen. Die Beklagte hätte auch den Kundenzugriff auf die Probe unterbinden müssen.
Das Unterlassen stelle die Verletzung des Copyright dar. Das Gericht verglich die Zugangsberechtigung zum e-Bookkonto mit den Nutzungsarten eines Lesers papierner Leseproben. Wenn deren Verleger seine Rechte verliere, könne der das Papier besitzende Leser seine Probe weiterhin und rechtmäßig lesen. Von diesem Grundgedanken sei auch beim eBook auszugehen, wenn der Vertriebsvertrag mit der Lizenzeinräumung nicht ausdrücklich die Rücknahme der Rechte vom Kunden oder ein Zugriffsverbot vorsehe.