The SCA requires wire or electronic communications service providers, "upon the request of a governmental entity, [to] take all necessary steps to preserve records and other evidence in its possession pending the issuance of a court order or other process." 18 USC §2703(f)(1). The SCA also authorizes governmental entities to obtain certain cell phone records from providers upon issuance of a warrant. §2703(c)(1)(A). Hicks alleges that Sprint—contrary to […] testimony at trial—hadn't yet purged the cell phone records when it received the State's preservation request. Hicks asserts that Sprint either subsequently purged the records in violation of §2703(f)(1) or failed to produce them to the State as required by §2703(c). AaO 3.Der verurteilte Kläger hätte gewinnen können, wenn er seine Klage rechtzeitig erhoben hätte. Doch sein Abwarten von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, von dem er zuerst Kenntnis von der Datenüberlassung an die Staatsanwaltschaft oder einer verfrühten Löschung der Daten durch die Telefongesellschaft hätte erlangen können, führt zu einer unheilbaren Verjährung, erklärte am 7. Oktober 2016 ausführlich das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver.
Obwohl das vom Gericht lehrreich erörterte Kennenmüssen im Verhältnis zur Verjährung bedeutsam ist, bleibt die Hauptfrage ungeklärt: Anbieter müssen Daten speichern, doch dürfen sie sie gleich nach ihrer Überlassung an eine Staatsanwaltschaft löschen, oder haften sie dem Kunden, wenn der gesetzliche Mindestzeitraum für die Speicherung unterschritten wird?