Filmausschnitt legal im Schauspiel genutzt
CK • Washington. Der Fair Use-Grundsatz entschuldigt eine Urheberrechtsverletzung unter seiner schwammigen Legaldefinition, die die Rechtsprechung weiterentwickelt hat. In TCA Television Corp. v. McCollum streitet ein Inhaber ererbter und zedierter Rechte an einem berühmten Gedankenaustausch aus alten Filmen mit einem Schauspielrechteinhaber über dessen Wiederwendung der Phrasen. Das Schauspiel hat ansonsten nichts mit den Filmen gemein:
Die Verwendung stelle mithin einen Fair Use dar. Am 11. Oktober 2016 entschied in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA mit einer 62-seitigen Begründung, die den Fair Use lehrreich und ausführlich in zahlreichen Varianten erörtert, gegen den Inhaber der älteren Rechte.
Allerdings greife nicht der Fair Use, um die Rechteverletzung nach dem Copyright Act zu entschuldigen. Vielmehr müsse die Klage scheitern, weil der klagende Inhaber seine Rechte durch Zession, Assignment, nicht mit ausschließlicher Wirkung erworben habe. Seine Rechte umfassen nicht die Ansprüche, die er gegen das Schauspiel geltend mache. In beiden Themenbereichen stellt dieses Revisionsurteil eine bedeutsame Analyse dar, die die Untergerichte weithin beachten müssen.
Die Verwendung stelle mithin einen Fair Use dar. Am 11. Oktober 2016 entschied in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA mit einer 62-seitigen Begründung, die den Fair Use lehrreich und ausführlich in zahlreichen Varianten erörtert, gegen den Inhaber der älteren Rechte.
Allerdings greife nicht der Fair Use, um die Rechteverletzung nach dem Copyright Act zu entschuldigen. Vielmehr müsse die Klage scheitern, weil der klagende Inhaber seine Rechte durch Zession, Assignment, nicht mit ausschließlicher Wirkung erworben habe. Seine Rechte umfassen nicht die Ansprüche, die er gegen das Schauspiel geltend mache. In beiden Themenbereichen stellt dieses Revisionsurteil eine bedeutsame Analyse dar, die die Untergerichte weithin beachten müssen.