Die Verwendung stelle mithin einen Fair Use dar. Am 11. Oktober 2016 entschied in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA mit einer 62-seitigen Begründung, die den Fair Use lehrreich und ausführlich in zahlreichen Varianten erörtert, gegen den Inhaber der älteren Rechte.
Allerdings greife nicht der Fair Use, um die Rechteverletzung nach dem Copyright Act zu entschuldigen. Vielmehr müsse die Klage scheitern, weil der klagende Inhaber seine Rechte durch Zession, Assignment, nicht mit ausschließlicher Wirkung erworben habe. Seine Rechte umfassen nicht die Ansprüche, die er gegen das Schauspiel geltend mache. In beiden Themenbereichen stellt dieses Revisionsurteil eine bedeutsame Analyse dar, die die Untergerichte weithin beachten müssen.