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Dienstag, den 18. Okt. 2016

Der Trustee schützt das Staatsvermögen  

.   Die Rolle des Trustee erschließt sich nicht leicht. Er ist ein Treu­hän­der, der Vermögen annimmt und verwaltet. Dabei ist er an die Bedin­gun­gen des Trust Agreement gebunden. Der Vermögensgeber kann bestim­men, dass er keine Rechte zurückbehält. In Ladjevardian v. Republic of Ar­gen­ti­na fan­den diese Grundsätze ihre konkrete Umsetzung, als ein frem­der Sta­at sein für Par­tei­en eines Vergleichs mit dem Staat bestimmtes Vermögen einer Bank in den USA über­schrieb, die er als Trustee einsetzte.

Gläubiger des Staates, die ihre Beteiligung am Vergleich verweigert hatten, ver­such­ten, ihre titulierten Ansprüche in das Trustvermögen zu vollstrecken. Das Bun­des­berufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City ent­schied am 17. Oktober 2016 wegen der Aufgabe aller Rechte zugunsten des Trus­tee ge­gen diese Gläubiger:
[T]he district court correctly denied appellants' motion for a writ of exe­cu­tion and turnover order because the Republic does not have an in­ter­est in the trust funds, the Republic is not entitled to possess the trust, and the appellants do not have rights to the trust funds that are su­pe­ri­or to [the Trustee's] rights.
"A trustee is not an agent. An agent represents and acts for his prin­ci­pal. … [A trustee] has no principal."







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.