600 Mio. IP-Anschriften mit einer Farm verknüpft
CK • Washington. Jahrelang wunderten sich die Mieter in Arnold v. MaxMind Inc. über Besuche von Polizei und Privaten, Durchsuchungen, PC-Beschlagnahmen und Drohungen. Die Besucher forschten nach Pornographie, entführten Kindern und Internetstraftaten.
Erst 2016 entdeckten die Mieter, dass ein Geo-IP-Dienst, der IP-Anschriften mit physischen Anschriften zur Unterstützung von Rechteinhabern und -verfolgern sowie Werbefirmen verbindet, 600 Millionen Adressen ihrer Farm zuwies, wenn er keine andere Anschrift ausmachen konnte. Sie klagten auf Schadensersatz wegen emotionaler Schäden, Rufschädigung und Verletzung der Privatsphäre.
Am 20. Oktober 2016 beurteilte das Bundesgericht für Kansas den Antrag auf Abweisung wegen mangelnder Schlüssigkeit. Die Beklagte konnte die falsche IP-Zuweisung nicht bestreiten. Das Gericht prüfte die Anspruchsgrundlagen und verfasste eine lesenswerte Begründung von 10 Seiten Länge zugunsten der Kläger. Sie dürfen den Prozess gegen den Geolocation-Dienst weiterverfolgen.
Erst 2016 entdeckten die Mieter, dass ein Geo-IP-Dienst, der IP-Anschriften mit physischen Anschriften zur Unterstützung von Rechteinhabern und -verfolgern sowie Werbefirmen verbindet, 600 Millionen Adressen ihrer Farm zuwies, wenn er keine andere Anschrift ausmachen konnte. Sie klagten auf Schadensersatz wegen emotionaler Schäden, Rufschädigung und Verletzung der Privatsphäre.
Am 20. Oktober 2016 beurteilte das Bundesgericht für Kansas den Antrag auf Abweisung wegen mangelnder Schlüssigkeit. Die Beklagte konnte die falsche IP-Zuweisung nicht bestreiten. Das Gericht prüfte die Anspruchsgrundlagen und verfasste eine lesenswerte Begründung von 10 Seiten Länge zugunsten der Kläger. Sie dürfen den Prozess gegen den Geolocation-Dienst weiterverfolgen.