×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 23. Okt. 2016

600 Mio. IP-Anschriften mit einer Farm verknüpft

 
.   Jahrelang wunderten sich die Mieter in Arnold v. MaxMind Inc. über Besuche von Polizei und Privaten, Durchsuchungen, PC-Be­schlag­nah­men und Drohungen. Die Besucher forschten nach Pornographie, ent­führ­ten Kin­dern und Internetstraftaten.

Erst 2016 entdeckten die Mieter, dass ein Geo-IP-Dienst, der IP-Anschriften mit phy­si­schen Anschriften zur Unterstützung von Rechteinhabern und -ver­fol­gern so­wie Werbefirmen verbindet, 600 Millionen Adressen ihrer Farm zuwies, wenn er kei­ne andere Anschrift ausmachen konnte. Sie klagten auf Scha­dens­er­satz wegen emotionaler Schäden, Rufschädigung und Verletzung der Pri­vat­sphä­re.

Am 20. Oktober 2016 beurteilte das Bundesgericht für Kansas den Antrag auf Ab­wei­sung wegen mangelnder Schlüssigkeit. Die Beklagte konnte die falsche IP-Zu­wei­sung nicht bestreiten. Das Gericht prüfte die Anspruchsgrundlagen und ver­fass­te eine lesenswerte Begründung von 10 Seiten Länge zugunsten der Kläger. Sie dürfen den Prozess gegen den Geolocation-Dienst wei­ter­ver­fol­gen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER