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Dienstag, den 25. Okt. 2016

Jurastudentin durch Plagiatsvermerk diffamiert  

.   In Walker v. Harvard verlangte eine Jurastudentin die Löschung eines Plagiatsvorwurfs aus ihrem Studienbuch. Sie hat­te das Stel­len­an­ge­bot einer Kanzlei verloren, als diese von dem Eintrag erfuhr. Die Uni­ver­si­tät hat­te einen Fachbeitrag für eine Law School-Zeitschrift nach einer Un­ter­su­chung als Plagiat gewertet. Die Studentin verklagte die Uni wegen Ver­trags­bruchs und Ver­leum­dung.

In Boston entschied das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA am 24. Oktober 2016 mit einer wertvollen 13-seitigen Begründung. Im Un­ter­ge­richt ver­lor die Studentin; in der Revision wandte sie sich gegen die Fest­stel­lung des Tat­be­standsmerkmals der Einreichung ihres Werkes sowie die Ab­wei­sung des Löschungsanspruchs nach Diffamierungsrecht. Bei der Erstellung ih­res Beitrags erlitt ihr Rechner einen Virenangriff.

Die Studentin verlor angeblich Zeit. Als ihr Beitrag vom Studentenlektorat ge­prüft wurde, fanden sich 23 identische Sätze bei der Google-Suchmaschine. Eine wei­ter­gehende Untersuchung beurteilte die Abschriften als gravierend. Im Ergebnis folgerte die Revision mit einer selbständigen, de novo,Sub­sum­ti­on, dass die Ar­beit eingereicht war, die Uni-Vorschriften über Pla­gi­a­te da­mit anwendbar waren, die nach einer Anhörung der Studentin er­teil­te Sanktion den Vorschriften ent­sprach. Als rechtmäßige Folge der Ver­let­zung der Pla­gi­ats­regeln konnte die Sank­ti­on keine Vertragsverletzung und keine Verleumdung darstellen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.