Zu Gericht geschlendert und Chance verpasst
CK • Washington. Keine Verbotsverfügung erhielt in Wreal LLC v. Amazon.com Inc. der Kläger. Der Begriff Wettlauf zum Gericht war ihm wohl fremd. Er besitzt eine Marke für Porno-Streaming und Geräte, die er mit einer Klage vor einer verwechselbaren Marke für Internetstreaming verteidigen wollte. Schon zwei Wochen nach Bekanntgabe des anderen Dienstes und Produkts klagte er auf dreifachen Schadensersatz wegen behaupteter Markenverletzung nach dem Lanham Act. Sechs Monate später beantragte er eine Verfügung, die folgenden Merkmalen unterliegt:
Das mehrmonatige, nahezu untätige Zögern des Klägers verbietet dem Gericht die Feststellung eines unmittelbar bevorstehenden irreparablen Schadens. Deshalb muss der Antrag erfolglos bleiben, erklärte das Gericht am 28. Oktober 2016.
(1) it has a substantial likelihood of success on the merits;Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA in Atlanta bestätigte mit seiner rechtlichen Nachprüfung die abweisende Entscheidung des Untergerichts. Eine konkrete Frist schreibt das Common Law für den Antrag auf eine einstweilige Verfügung, Injunction, nicht vor. In der Rechtsprechung zu diesem als außergewöhnlich geltenden Rechtsmittel hat sich der Grundsatz entwickelt, dass ein unverzügliches Einschreiten erforderlich sein muss, um irreparablen Schaden zu verhindern.
(2) irreparable injury will be suffered unless the injunction issues;
(3) the threatened injury to the movant outweighs whatever damage the proposed injunction may cause the opposing party; and
(4) if issued, the injunction would not be adverse to the public interest.
Das mehrmonatige, nahezu untätige Zögern des Klägers verbietet dem Gericht die Feststellung eines unmittelbar bevorstehenden irreparablen Schadens. Deshalb muss der Antrag erfolglos bleiben, erklärte das Gericht am 28. Oktober 2016.