×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 01. Nov. 2016

Kritischer Strichpunkt ist in der Lizenz $43 Mio. wert

 
.   Auf den Strichpunkt bringt das Revisionsgericht in Solid­fx v. Jeppesen Sanderson den Streit um die Haftung für ent­gan­ge­nen Gewinn aus einem Navigationsdatenlizenzvertrag. Eine Soft­ware­herstellerin erhielt Flug­hafendaten von einer Kartenherstellerin, um eine App zu er­stel­len. Zum Streit kam es, als die Dateneignerin eine eigene App für ein neu­es, kon­kur­rie­ren­des Gerät entwickelte und vertrieb. Die Soft­ware­firma klag­te den ent­gan­ge­nen Ge­winnn ein.

Die Beklagte hielt ihr den Haftungsausschluss der Li­zenz für lost Profits ent­ge­gen. Die Klägerin meint jedoch, dass die Folgenschadensregelung der Lizenz das lost Profit-Verbot eingrenze und klarstelle und somit den eigenen Anspruch ge­statte. Das Untergericht sprach drei Arten des entgangenen Ge­winns zu, wäh­rend es einen weiteren Anspruch aus Wettbewerbsrecht abwies.

Am 31. Oktober 2016 entschied in Denver das Bundesberufungsgericht des zehn­ten Bezirks der USA in beiden Punkten gegen die Klägerin. Auf 27 Seiten be­grün­det das Gericht mit einer Darstellung von Vertragsauslegungsregeln seine Ent­schei­dung und erklärt lesenswert das Verhältnis der Klauseln zu­ein­an­der, die durch einen Strichpunkt und das Wort or für oder getrennt sind. Der Wert­un­ter­schied beläuft sich in diesem Fall auf 43 Millionen Dollar.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER