Die Beklagte hielt ihr den Haftungsausschluss der Lizenz für lost Profits entgegen. Die Klägerin meint jedoch, dass die Folgenschadensregelung der Lizenz das lost Profit-Verbot eingrenze und klarstelle und somit den eigenen Anspruch gestatte. Das Untergericht sprach drei Arten des entgangenen Gewinns zu, während es einen weiteren Anspruch aus Wettbewerbsrecht abwies.
Am 31. Oktober 2016 entschied in Denver das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in beiden Punkten gegen die Klägerin. Auf 27 Seiten begründet das Gericht mit einer Darstellung von Vertragsauslegungsregeln seine Entscheidung und erklärt lesenswert das Verhältnis der Klauseln zueinander, die durch einen Strichpunkt und das Wort or für oder getrennt sind. Der Wertunterschied beläuft sich in diesem Fall auf 43 Millionen Dollar.