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Samstag, den 05. Nov. 2016

Zu reizbare Nazinachfahren oder Rufmord der Kinder?  

.   Im Beschluss Soobzokov v. Lichtblau vom 4. No­vem­ber 2016 prüft die Revision die beklagte Verleumdung und In-ein-fal­sches-Licht-Rücken des Sohnes eines Nazis, den US-Stellen in die USA brach­ten, um von dort die UdSSR aus­zu­spionieren. Der Sohn gab einem Buch­au­tor bei Re­cherchen über die Son­der­behandlung einiger Nazis durch die USA ta­ge­lang Auskunft und steu­er­te Nach­wei­se bei. Als das Buch The Nazis Next Door er­schien, verklagte er ver­letzt Verlag und Ver­fas­ser.

Er habe die historischen Umstände vermitteln wollen. Das Buch profiliere ihn als irren Apologet von Nazis. Diese habe er sein Leben lang abgelehnt und sei als Kind eines Nazis stetigem Hass ausgesetzt gewesen. Er entschuldige kei­nen Nazi, doch das Buch lege dem Leser nahe, er sym­pa­thi­sie­re mit Nazis. Das be­deute eine Dif­fa­mie­rung nach mehreren Rechtsgrundlagen.

In Philadelphia erklärte das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA die Merkmale seiner Anspruchsgrundlagen. Behutsam wandte es sich den Tat­sa­chen zu, die aus objektiver Sicht den Kläger den Nazis nicht nahestellten. Das Buch prä­sen­tie­re seine Rolle eher positiv im Sinne der Mitwirkung an der Auf­klä­rung von Feh­lern in der US-Einwanderungsverwaltung nach dem zwei­ten Welt­krieg. Die Buch­pas­sa­gen über den Sohn entsprächen der Wahrheit - so beim Dank des Autors für seine Hil­fe -, ohne ihn zu verunglimpfen.

Der die Klageabweisung bestätigende Beschluss ist sowohl unter rechtlicher als auch historischer Perspektive lesenswert. Die Wertung der Verleumdung we­gen Be­zie­hun­gen zu Verwandten, Geächteten oder Gruppen wie der Mafia wird sel­ten so gründlich ausformuliert.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.