Er habe die historischen Umstände vermitteln wollen. Das Buch profiliere ihn als irren Apologet von Nazis. Diese habe er sein Leben lang abgelehnt und sei als Kind eines Nazis stetigem Hass ausgesetzt gewesen. Er entschuldige keinen Nazi, doch das Buch lege dem Leser nahe, er sympathisiere mit Nazis. Das bedeute eine Diffamierung nach mehreren Rechtsgrundlagen.
In Philadelphia erklärte das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA die Merkmale seiner Anspruchsgrundlagen. Behutsam wandte es sich den Tatsachen zu, die aus objektiver Sicht den Kläger den Nazis nicht nahestellten. Das Buch präsentiere seine Rolle eher positiv im Sinne der Mitwirkung an der Aufklärung von Fehlern in der US-Einwanderungsverwaltung nach dem zweiten Weltkrieg. Die Buchpassagen über den Sohn entsprächen der Wahrheit - so beim Dank des Autors für seine Hilfe -, ohne ihn zu verunglimpfen.
Der die Klageabweisung bestätigende Beschluss ist sowohl unter rechtlicher als auch historischer Perspektive lesenswert. Die Wertung der Verleumdung wegen Beziehungen zu Verwandten, Geächteten oder Gruppen wie der Mafia wird selten so gründlich ausformuliert.