Die Parteien stritten sich um die Marken Collective und Collective[i]. Das Untergericht sah sie als beschreibend an. Beschreibend für was, fragt sich der Leser des Sachverhalts, und das Revisionsgericht verstand diese Folgerung auch nicht. Beschreibend ist eine Marke, wenn sich ohne Nachdenken die mit der Marke verbundene Ware oder Dienstleistung aufdrängt. APPLE für Äpfel wäre beschreibend und kann nicht ohne weiteren Nachweis der Verkehrsgeltung eingetragen werden. Für Rechner ist APPLE hingegen nicht beschreibend und damit markengeeignet.
Eine suggestive Marke hingegen ist nicht völlig von einem bestimmten Produkt entfernt, doch anders als die beschreibende Marke wird sie mit einer Reihe von Produkten assoziiert, ohne dem maßgeblichen Kunden genau zu verraten, welches Produkt gekennzeichnet wird:
In other words, the meaning of a descriptive mark is narrowly tailored to its associated product, such that it calls that product immediately to mind. The meaning of a suggestive mark typically evokes an array of goods, which means that consumers must make an additional mental effort to identify the associated product in particular. AaO 13.