Am 10. November 2016 erklärte das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia die Voraussetzungen für einen Anwaltshaftungsanspruch nach dem Recht von Pennsylvania: "(1) the employment of the attorney or other basis for a duty; (2) the failure of the attorney to exercise ordinary skill and knowledge; and (3) that such failure was the proximate cause of damage to the plaintiff." Knopick v. Connelly, 639 F.3d 600, 605 n.7 (3d Cir. 2011)[…]AaO 7.
Diese Merkmale liegen hier nicht vor. Der Vergleich war vom Anwalt nur wegen des Mandanteneinspruchs nicht abgeschlossen worden. Zudem stand er unter dem Vorbehalt der Aufsichtsratserlaubnis, auf die Anwalt keinen Einfluss hatte. Schließlich betraf eine weitere Bedingung einen unverbundenen Prozess des Arbeitgebers außerhalb der Verantwortung des beklagten Anwalts. Dieser gewinnt. Der untreue Mandant erhält nichts und bleibt auf erheblichen Kosten sitzen.