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Samstag, den 12. Nov. 2016

Mandant fällt Anwalt in den Rücken

 
.   Der Anwalt in Spector Gadon Rosen v. Fishman er­ziel­te eine Abfindung von $1 Mio. für seinen Mandanten nach dessen Entlas­sung, doch der Mandant lehnte ab, als der Arbeitgeber noch weitere Fragen im Ver­gleich klä­ren woll­te. Der Mandant nahm einen anderen Anwalt und er­hielt im ar­beits­recht­li­chen Schiedsverfahren viel weniger. Dann verklagte er seinen er­sten An­walt auf die Dif­ferenz.

Am 10. November 2016 erklärte das Bundesberufungsgericht des dritten Be­zirks der USA in Philadelphia die Voraussetzungen für einen Anwalts­haf­tungs­an­spruch nach dem Recht von Pennsylvania: "(1) the employment of the at­tor­ney or other basis for a duty; (2) the failure of the attorney to exercise or­di­na­ry skill and know­led­ge; and (3) that such failure was the proximate cau­se of da­mage to the plain­tiff." Knopick v. Connelly, 639 F.3d 600, 605 n.7 (3d Cir. 2011)[…]AaO 7.

Diese Merkmale liegen hier nicht vor. Der Vergleich war vom Anwalt nur wegen des Mandanteneinspruchs nicht abgeschlossen worden. Zudem stand er unter dem Vorbehalt der Aufsichtsratserlaubnis, auf die Anwalt keinen Einfluss hat­te. Schließlich betraf eine weitere Bedingung einen unverbundenen Pro­zess des Ar­beit­gebers außerhalb der Verantwortung des beklagten Anwalts. Dieser ge­winnt. Der un­treue Mandant erhält nichts und bleibt auf erheblichen Kosten sitzen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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