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Sonntag, den 13. Nov. 2016

Das Aktenarchiv-Monopol: Kanzleien schweigen

 
.   In USA v. Iron Mountain erfährt der Leser den Umgang mit einer beabsichtigten geplanten Monopolisierung, die gerade Kanzleien be­trifft. Die füh­ren­den Aktenarchivare und -vernichter der USA wollen ver­schmel­zen. Das Jus­tiz­mi­nisterium verbot nach dem Clayton Act ihren Plan, bis es schließ­lich nach des­sen ge­mein­sam verein­barter Änderung die Geneh­mi­gung einer mo­di­fi­zier­ten Ver­schmel­zung gerichtlich beantragt.

Die Entscheidung des Bundesgerichts der Hauptstadt vom 11. November 2016 un­ter­sucht die Argumente der beiden Un­ter­neh­men, des Ministeriums und eines Wett­bewer­bers in der Abwä­gung der öf­fent­lichen und privaten Inter­es­sen nach dem Tun­ney Act. Der Markt ist regional zu betrachten. Die Archi­vare domi­nie­ren in vie­len Re­gio­nen, und die Modifizierung würde in diesen Märkten zum Verkauf von Unternehmensteilen und -kundenverträgen an Drit­te führen. Die von einer Verschmelzung besonders betroffenen Kanz­lei­en hat­ten auf Stel­lung­nahmen verzichtet.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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