Die Entscheidung des Bundesgerichts der Hauptstadt vom 11. November 2016 untersucht die Argumente der beiden Unternehmen, des Ministeriums und eines Wettbewerbers in der Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen nach dem Tunney Act. Der Markt ist regional zu betrachten. Die Archivare dominieren in vielen Regionen, und die Modifizierung würde in diesen Märkten zum Verkauf von Unternehmensteilen und -kundenverträgen an Dritte führen. Die von einer Verschmelzung besonders betroffenen Kanzleien hatten auf Stellungnahmen verzichtet.
Die Entscheidung des Bundesgerichts der Hauptstadt vom 11. November 2016 untersucht die Argumente der beiden Unternehmen, des Ministeriums und eines Wettbewerbers in der Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen nach dem Tunney Act. Der Markt ist regional zu betrachten. Die Archivare dominieren in vielen Regionen, und die Modifizierung würde in diesen Märkten zum Verkauf von Unternehmensteilen und -kundenverträgen an Dritte führen. Die von einer Verschmelzung besonders betroffenen Kanzleien hatten auf Stellungnahmen verzichtet.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.