Mietshaussanierung als Gentrifizierung: Klage zulässig
CK • Washington. Das Bundesgericht für Washington, DC erklärte am 21. November 2016 in Borum v. Brentwood Village LLC eine anti-Gentrifizierungsklage lesenswert für zulässig. Immobilieneigentümer wollen einen Wohnblock sanieren und dabei einen Teil der großen Wohnungen durch kleinere ersetzen.
Die Kläger traten als Mieter und ein gemeinnütziger Verein gegen die behauptete Gentrifizierung im Namen aller Betroffenen an. Das Gericht beschloss, dass der Verein und die Mieter aktivlegitimiert sind und die Klage zulässig ist, während gegen den beantragten Erlass einer Verbotsverfügung gegen die Eigentümer der Umstand spricht, dass der behauptete zukünftige Schaden nicht unmittelbar bevorsteht und andere Maßnahmen vor einem Schadenseintritt verfolgt werden können.
Die 40-seitige Beschlussbegründung im Frühstadium des Prozesses basiert auf bundesrechtlichen Bestimmungen, dem Recht des District of Columbia und den weithin üblichen Merkmalen der einstweiligen Verfügung, temporary Injunction.
Die Kläger traten als Mieter und ein gemeinnütziger Verein gegen die behauptete Gentrifizierung im Namen aller Betroffenen an. Das Gericht beschloss, dass der Verein und die Mieter aktivlegitimiert sind und die Klage zulässig ist, während gegen den beantragten Erlass einer Verbotsverfügung gegen die Eigentümer der Umstand spricht, dass der behauptete zukünftige Schaden nicht unmittelbar bevorsteht und andere Maßnahmen vor einem Schadenseintritt verfolgt werden können.
Die 40-seitige Beschlussbegründung im Frühstadium des Prozesses basiert auf bundesrechtlichen Bestimmungen, dem Recht des District of Columbia und den weithin üblichen Merkmalen der einstweiligen Verfügung, temporary Injunction.