Am 23. November 2016 erklärte in Philadelphia das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks seinen Revisionsantrag, gegen die Ablehnung seines Geheimhaltungsantrags für die Gerichtsakten vorzugehen, für unzulässig.
Das Untergericht hatte von ihm nach der Abweisung weitere Schreiben und Anträge erhalten und wies ihn an, "to stop inundating the Clerk's Office with repetitious filings. The effect of [your] repeatedly frivolous and vexatious filings is a significant drain on the court's resources and it simply must stop." Konzentriert auf die Belästigung des Untergerichts vergaß der Student die Revisionsfrist von 30 Tagen. Wenn er jetzt nicht den Supreme Court in Washington, DC, anrufen sollte, bleiben die Gerichtsakten öffentlich, und er auch als schlechter Verlierer bekannt.