Die Geschworenen sind nach einer Belehrung über das anwendbare Recht, den Jury Instructions, für die Subsumtion zuständig. Sie treffen eine Entscheidung mit ihrem Geschworenenspruch. Doch auf Antrag der Parteien darf das Gericht dieses Verdict mit fünf Rechtsfolgen ergänzen: Urteil im Sinne des Verdikts, Additur, Remittitur, Judgment non obstante veredicto, oder - wenn die Jury alles ignoriert hat - New Trial vor neuen Geschworenen.
Hier hatten die Geschworenen den Eindruck gewonnen, die Beklagte hätte in von ihr entwickelten weiteren Versionen auf das Werk des Klägers zurückgegriffen und ein derivative Work geschaffen, was nur mit der Zustimmung des Klägers rechtmäßig sein konnte. Ohne diese Erlaubnis lautete die Rechtsfolge Schadensersatz, schlossen sie.
Die Revision legt auf 14 Seiten dar, dass das Untergericht zu Recht ein Judgment as a Matter of Law, identisch mit der vierten obigen Option, erließ: Es setzte sich über die Folgerungen der Jury wegen einer fehlerhaften Rechtsanwendung hinweg: Für die Feststellung eines derivative Work hatten die Parteien keine Beweise vorgetragen und vergleichenden Quellkode vorgelegt.