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Donnerstag, den 01. Dez. 2016

Behinderung: Verspätet - entlassen - verloren  

.   Wieviel Flexibilität muss ein Arbeitgeber einem seh­be­hin­der­ten Angestellten einräumen? In Martinez v. Mount Sinai Hospital focht eine Mitarbeiterin ihre Kündigung wegen eines verspäteten Dienst­an­tritts an. Der Ar­beit­ge­ber verteidigte sich, er hätte wegen ihrer Sehbe­hin­de­rung einen spä­teren Dienstantritt mit der Mitarbeiterin nach dem Men­schen­rechts­ge­setz ver­einbart und dann noch sieben Verspätungen mit War­nun­gen to­le­riert, bis bei der näch­sten die Entlassung folgte.

In New York City erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 30. November 2016 leicht lesbar, dass zunächst eine wirksame Ver­ein­ba­rung nach dem New York City Human Rights Law zustande kam. Da­mit hat­ten die Par­tei­en die Rücksichtnahme auf die Behinderung wirksam und ver­bind­lich gere­gelt. Eine weitere verspätungsbezogene Rücksichtspflicht oblag dem Arbeit­ge­ber nicht. Je­der Verstoß der Arbeitnehmerin schuf daher einen recht­mäßi­gen Kün­di­gungs­grund.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.