Vor dem Untergericht verlor er, da er das Gesetz nicht als Verfassungsverstoß gerügt habe. Die Unmöglichkeit der Prägung und ihre Entfernbarkeit durch Kriminelle seien Fragen, die dem Gericht eine gesetzgeberische Inhaltsprüfung abverlangten. Diese sei mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung unvereinbar. Ob Gesetze sinnvoll sind, falle in die Zuständigkeit der Legislative.
Das kalifornische Berufungsgericht des fünften Bezirks hob am 1. Dezember 2016 das abweisende Urteil auf; das Untergericht müsse sich mit den inhaltlichen Fragen befassen. Die Unmöglichkeit der Gesetzesbeachtung könne ein Gesetz nichtig machen und auch einen Interessensverband, dessen Mitglieder direkt vom Gesetz betroffen sind. Er darf daher auch ohne eine behauptete Verfassungsverletzung die Unmöglichkeit von Gerichten an der Schnittstelle von Judikative und Legislative mit einer Feststellungsklage prüfen lassen.