Designkopie: Schadensersatz auf Gerät oder Teile?
CK • Washington. In Samsung Electronics Co. v. Apple Inc. erließ der Supreme Court der USA einen wegweisenden Beschluss, nachdem die Revision einen Schadensersatz von $399 Mio. wegen der Verletzung von Elementen eines geschützten Telefon-Designs bestätigt hatte. Am 6. Dezember 2016 prüfte das Gericht in Washington, ob der Schadensersatz am Wert des ganzen Geräts oder dem der design-geschützten Teile zu messen ist.
Der Oberste Bundesgerichtshof erörterte in seiner elfseitigen Begründung den §289 Patent Act mit dem Begriff Article of Manufacture und der Bemessung des Schadensersatzes to the Extent of his total Profit. Ob der Gewinn aus dem Wert von nachgeahmten Komponenten berechnet wird oder aus dem Wert des ganzen Geräts, kann einen erheblichen Unterschied bedeuten.
Das Gericht entschied, dass der Wert der imitierten Teile zur Bemessung herangezogen werden darf. Bei einem aus Teilen bestehenden Gerät ist nicht allein dessen Wert maßgeblich. Eine konkrete Aufteilung konnte das höchste Gericht der USA nicht vornehmen, weil die Prozessparteien den Gewinn aus den einzelnen Komponenten nicht erörtert hatten. Der Fall kehrt deshalb ans Untergericht zurück.
Der Oberste Bundesgerichtshof erörterte in seiner elfseitigen Begründung den §289 Patent Act mit dem Begriff Article of Manufacture und der Bemessung des Schadensersatzes to the Extent of his total Profit. Ob der Gewinn aus dem Wert von nachgeahmten Komponenten berechnet wird oder aus dem Wert des ganzen Geräts, kann einen erheblichen Unterschied bedeuten.
Das Gericht entschied, dass der Wert der imitierten Teile zur Bemessung herangezogen werden darf. Bei einem aus Teilen bestehenden Gerät ist nicht allein dessen Wert maßgeblich. Eine konkrete Aufteilung konnte das höchste Gericht der USA nicht vornehmen, weil die Prozessparteien den Gewinn aus den einzelnen Komponenten nicht erörtert hatten. Der Fall kehrt deshalb ans Untergericht zurück.