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Freitag, den 09. Dez. 2016

Personalsammelklagen mit Schiedsklausel abbedungen  

.   Allmählich ringen sich auch die Letzten zur Er­kennt­nis durch, dass der Su­pre­me Court der USA ein Macht­wort ge­spro­chen hat: Das Pri­mat der Schieds­ge­richts­ge­richts­bar­keit durch­dringt alles, auch einzel­staat­li­che Ge­set­ze und son­der­gesetz­liche Bun­des­zu­stän­dig­kei­ten. Eine wirk­sa­me Schieds­klau­sel ist schlicht und einfach von al­len Par­teien und Ge­rich­ten durch­zu­set­zen!

Exemplarisch und prägnant dokumentierte dies am 8. De­zem­ber 2016 das Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt des fünf­ten Bezirks der USA im Fall Citi­group Tech­no­lo­gy Inc. v. Na­tio­nal La­bor Re­la­ti­ons Board. Das be­klag­te Bun­des­amt hat­te eine Ve­rbots­ver­fü­gung ge­gen die An­wen­dung einer Schieds­klau­sel er­wirkt, die dem Per­sonal der Klä­gerin Sam­mel­kla­gen in Arbeits­sachen ver­bot und es an die Schieds­ge­richts­bar­keit verwies. Das Bun­des­amt berief sich auf eine bun­des­recht­liche Son­der­zuständig­keit für Ge­werk­schafts- und be­stimm­te Perso­nal­an­ge­le­gen­heiten.

Der angerufene United States Court of Appeals for the Fifth Circuit in New Or­le­ans be­rief sich bei der Auf­he­bung der Ver­fü­gung auf die von den Par­tei­en dargelegten Ausführungen zum Pri­mat des Fe­de­ral Ar­bi­tra­tion Act und die zi­tier­te Recht­sprechung des Ober­sten Bun­des­ge­richts­hofs in Wa­sh­ing­ton, DC. Das Amt hat­te sich den Aus­füh­run­gen der Klägerin mit dem Vor­be­halt an­ge­schlos­sen, bei einer nicht bald zu er­war­ten­den Ab­kehr des Su­pre­me Court von seiner FAA-Aus­le­gung seine Ver­bots­zu­stän­dig­keit wie­der durch­set­zen zu dür­fen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.