Die untersuchte Firma produziert in Deutschland und exportiert in die USA. Sie hatte ein Antidumping-Verfahren verloren; in den Folgejahren wird der anwendbare Strafzoll überprüft. Bei einer Folgeprüfung im förmlichen Verfahren warf das Ministerium der Firma vor, Umsätze in Deutschland verheimlicht zu haben. Dann wandte es Sanktionen an, darunter die Verwendung fiktiver Daten.
Die Erläuterung entspricht der Sanktionenrechtsprechung bei der Discovery im amerikanischen Zivilprozess. Das Gericht setzte sich zudem lehrreich mit der Weigerung des Ministeriums auseinander, von der untersuchten Firma später ersatzweise bereitgestellte Daten zu verwerten. Die Sanktionen im Außenhandelsrecht der USA wegen unzureichender Mitwirkung oder Falschdarstellung können genauso gravierend wie im Zivilprozess sein, erfährt der Leser in der 18-seitigen Begründung des United States Court of Appeals for the Federal Circuit beim Weißen Haus.