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Sonntag, den 18. Dez. 2016

Stadt ohne Wasser: Verfügungsrecht erklärt  

.   Der Fall Concerned Pastors v. Nick Khouri versucht, einer Stadt ohne sicheres Trinkwasser durch eine Verfügung zu helfen, und er­klärt am 16. Dezember 2016 mit einer vierseitigen Revisionsbegründung und einem Dis­sent von neun Seiten das Recht der einstweiligen Verfügung in der ersten und zwei­ten In­stanz.

Die Parteien streiten um das Maß der Nothilfe, also im wesentlichen um die dem Staat zugemuteten Kosten, doch müssen zu ihrer Analyse erst die An­for­de­run­gen an das Recht auf die Sondermaßnahme des Prozessrechts geprüft wer­den. Beide Darstellungen der Richter vom Bundesberufungsgericht des sechs­ten Bezirks der USA in Cincinnati erörtern vorbildlich die Merkmale der preliminary Injunction:
Four factors guide the court's consideration of the motion for a stay: (1) whether the State Defendants have a likelihood of success on the merits; (2) whether they will suffer irreparable harm in the absence of a stay; (3) whether the requested injunctive relief will sub­stan­tial­ly injure other interested parties; and (4) where the public in­ter­est lies.…
These four factors "are not prerequisites that must be met, but in­ter­re­lated considerations that must be balanced."







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.