Allerdings ist in den USA immer zu beachten, dass jeder Staat sein eigenes Prozessrecht hat, und dass die Statutes of Limitations der Einzelstaaten unterschiedliche Regelungen treffen. Das bedeutet auch Ungewissheit bei der Ermittlung des anwendbaren Rechts, gerade wenn ein Rechtsstreit auf grenzüberschreitenden Tatsachen beruht. Der Kläger orientiert sich am ihm günstigen Recht. Hingegen wird die Abwehr von Klagen im US-Prozess unter anderem darauf beruhen, ein günstigeres Recht zu finden und die Anknüpfungsmerkmale nach dem Binnen-IPR der USA, den Conflict of Laws-Grundsätzen, zu ermitteln.
Ein anderes Staatsrecht kann kürzere Fristen vorgeben als das vom Kläger als anwendbar behauptete Recht. Selbst wenn die Fristen gleich lauten sollten, können die Hemmungs- und Kennenmüssen-Bestimmungen der Staaten voneinander abweichen. In der Praxis bedeutet dies oft Überraschungen, die die Rechtsprechung ständig beleben.