CK • Washington. Was geschieht mit Metadaten, die im Prozess an die Gegenseite gelangen? Darf eine Partei die unsichtbaren Daten, die mit einem einfachen Textprogramm oder Hex-Editor sichtbar gemacht werden können, beispielsweise aus Textdateien herausklauben und gegen die Gegenseite verwenden?
Grundsätzlich gilt im amerikanischen Ausforschungsbeweisverfahren, dass alles, was herausgegeben werden musste, verwertet werden darf. Dazu könnte auch der Mandantenkommentar zählen, der in einem Dokument nur für den eigenen Anwalt bestimmt und und vor der Übergabe an die Gegenseite scheinbar gelöscht war.
Metadaten gehören jedoch in der Regel nicht zu den Daten, die an die Gegenseite abzuliefern sind. Sie können einer Geheimnisschutzbestimmung, Datenschutz oder einem Verweigerungsrecht nach US-Recht unterfallen. Auch berufsethisch stellt sich für den US-Anwalt die Frage des Umgangs mit solchen Daten. In Maryland darf ein Rechtsanwalt nach
Opinion 06-442 die Metadaten nutzen, ohne die Gegenseite zu benachrichtigen.
In Florida gilt das andere Extrem: Die Gegenseite ist zu unterrichten, wenn solche Daten gefunden wurden, und die Verwertung ist untersagt. Die vereinheitlichende Zukunft steht vielleicht in den Sternen des neuen Bundesverfahrensrechts, das die elektronische Datenverwertung im
Discovery-Verfahren vor den Gerichten des Bundes regelt:
If information is produced in discovery that is subject to a claim of privilege or protection as trial-preparation material, the party making the claim may notify any party that received the information of the claim and the basis for it. After being notified, a party must promptly return, sequester, or destroy the specified information and any copies it has and may not use or disclose the information until the claim is resolved. A receiving party may promptly present the information to the court under seal for a determination of the claim. If the receiving party disclosed the information before being notified, it must take reasonable steps to retrieve it. The producing party must preserve the information until the claim is resolved. Federal Rule of Civil Procedure 26(b)(5).
Diese Regel geht über Metadaten hinaus. Die Vorlage der möglicherweise umstrittenen Daten an das Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit zur Entscheidung sollte eine rasche, oder zumindest verbindliche, Abklärung der Verwertbarkeit herbeiführen. Natürlich ist die Bestimmung nicht auf Prozesse vor einzelstaatlichen Gerichten anwendbar. Jedoch kann sie die Rechtsentwicklung in den US-Staaten beeinflussen.