• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 24. Dez. 2016

Luxustasche auf Tasche abgebildet: Haftung?  

.   In Louis Vuitton Malletier SA v. My Other Bag Inc. ent­deck­te die Klägerin eine Abbildung ihrer schicken Luxustasche auf einer schlich­te­ren Tasche der Beklagten und klagte wegen Markenverletzung und -ver­wäs­se­rung sowie Urheberrechtsverletzung. Am 22. Dezember 2016 folgte ihrem Ver­lust vor dem Untergericht die Bestätigung des Urteils in der Revision.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City ge­langt zu seinen Ergebnissen ohne besondere Überraschungen, doch ist seine Ver­wei­sung auf die Präzedenzfallrechtsprechung zur Parodie als Verlet­zungs­aus­nah­me nützlich erörtert: [P]arody must convey two simultaneous - and con­tradictory - messages: that it is the original, but also that it is not the ori­gi­nal and is instead a parody.

Wenn eine Parodie im Rechtssinne vorliegt, greift die Fair Use-Ausnahme, die so­wohl das Marken- als auch das Urheberrecht kennt, wie das Gericht in sei­ner sechs­sei­tigen Begründung ausführt. Die geforderte Widersprüchlichkeit be­stä­tigt es: The fact that the joke on LV's luxury image is gentle, and pos­sibly even com­pli­men­ta­ry to LV, does not preclude it from being a parody. AaO 4.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.