Die Firma verklagte den Stadtrat nach dem Recht der unerlaubten Handlungen, Torts, wegen tortious Interference with Contract and Business Expectancy and civil Conspiracy. Am 22. Dezember 2016 beurteilte das Bundesgericht der Hauptstadt die Schlüssigkeit der Klage im Lichte der absoluten Immunität, auf die sich der Stadtrat berief. Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks hatte ihm am 18. August 2015 bereits in der Revision den Rahmen für die Immunitätsbeurteilung gesteckt:
Was außerhalb des amtlichen Zuständigkeits- und Aufgabenbereichs liegt, fällt nicht unter diesen Schutz; Banneker Ventures LLC v. Graham, 798 F.3d, 1145. Auf 19 Seiten erklärte das Gericht nun lehrreich, welche behaupteten Handlungen schlüssig sind, weil sie aus dem Rahmen der Amtsimmunität fallen. Es folgerte, dass der Prozess fortgesetzt werden darf. Nur die behaupteten Informationsgespräche des Stadtrats sind immun, weil er sich ein Bild verschaffen darf, welche Lösungen für die Stadt erstrebenswert sind - solange er dabei keine Geheimnisse verrät.