Diese darf in Anhörungen und schriftlichen Stellungnahmen ihre Bedenken geltend machen, während Vertreter ausländischer Staaten, in der Praxis meist Rechtsanwälte mit Botschaftern im Gefolge, erklären, wie solche Barrieren wirken, was sie bezwecken und wie die behaupteten Nachteile für amerikanische Parteien begrenzt werden.
Die nun angekündigte Untersuchung des Handelsbeauftragten zielt in diesem Fall auf Beeinträchtigungen des Außenhandels der USA mit geistigem Eigentum und wird von starken Verbänden der Film- und Musikverwertungsunternehmen beeinflusst. Ihr Kronlobbyist hatte die gesetzlichen Vergeltungsmaßnahmen schon vor Jahrzehnten als Atomwaffe des amerikanischen Außenhandels bezeichnet.