Das Revisionsurteil ist ein Paradebeispiel für das Verhältnis des Geschworenenspruchs zum Richterurteil, siehe auch Kochinke, Der US-Prozess. Die Jury sprach dem Call Center $760.000 nach dem Unfair and Deceptive Trade Practices Act von North Carolina zu, während sie den Markenanspruch mit $25.000 abgolt. Der Richter hob das Verdikt im ersten Punkt als nicht vom Gesetz getragen mit einem Judgment as a Matter of Law auf und verurteilte das Call Center mit einem Additur auf einen Schadensersatz in Höhe seiner Gewinne aus den Markenverletzungen von $610.560.
In Richmond beschrieb das Bundesberufungsgericht am 29. Dezember 2016 auf 26 Seiten den Sachverhalt und die Prozessentwicklung mit der Beurteilung durch die Jury und das Untergericht. In einer leicht nachvollziehbaren Begründung erläutert es die Rechtslage und gelangt zum selben Ergebnis wie das Untergericht.
Dazu zählt auch, dass keine Partei eine Kostenerstattung verlangen darf. Die Widerklägerin erhält diese nicht, weil die Ausnahme des Markenrechts für die obsiegende Partei nicht greift, wenn der Fall nicht außergewöhnlich ist. Die Absichtlich- und Beharrlichkeit der Markenverletzungen allein macht die Verstöße nicht exceptional im Sinne des Gesetzes.