Anders als in Deutschland fehlt es an einer gut ausgebildeten Verwaltung und einer besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Klage ging daher an das Zivilgericht, das sie auf Antrag der Stadt an das Bundesgericht erster Instanz leitete. Dieses wies die Klage als unreif ab, weil keine rechtskräftige Entscheidung vorlag.
Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinnati hob am 5. Januar 2017 das Urteil mit lehrreicher Begründung in Lilly Investments v. City of Rochester auf. Die Ripeness Doctrine enthalte Merkmale, die dem Gericht Spielraum verliehen. In ihrem Sinne komme ein Patt verbunden mit einer enteignungsähnlichen Erpressung einer gerichtlich nachprüfbaren und aktivlegitimierenden End-Entscheidung gleich. Das Vorgehen der Stadt erzwinge zwei Alternativen, die beide zu Schaden führten. Da müsse die Gerichtsbarkeit eine Rolle spielen dürfen; sie dürfe nicht die Parteien ohne eine Feststellung der Rechtmäßigkeit im Stich lassen.