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Samstag, den 07. Jan. 2017

In die USA versetzt - Haus gekauft - zurückversetzt  

.   Der Fall Gason v. Dow Corning Corp. klärt die An­sprü­che einer bel­gi­schen Ar­beit­neh­me­rin, die in die USA ver­setzt wurde, da­für ihren Alt­ver­trag auf­ge­ben muss­te, in den USA ein Haus er­warb, und vor der Er­tei­lung einer Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gung ge­gen ihren Wil­len zu­rück­ver­setzt wur­de. Die Ar­beit­ge­ber in den USA und Bel­gien sind ver­bun­de­ne Un­ter­neh­men, und die zwei­te Ve­rset­zung be­deu­te­te das En­de des US-Ar­beits­ver­trags und eine neue An­stel­lung in Bel­gien.

Das Revisionsurteil vom 6. Januar 2016 enthält eine Be­grün­dung mit nicht nur ar­beits­recht­li­chen The­men. Es spricht auch das Ver­fah­ren zur Er­lan­gung einer Dau­er­auf­ent­halts­ge­neh­mi­gung, Re­si­dent Per­mit oder Green Card, an, das die Ar­beit­ge­be­rin ein­ge­lei­tet hat­te. Zur Zeit der Rück­ver­set­zung war der Pro­zess noch nicht ab­ge­schlos­sen, weil die Klä­ge­rin wie­der­holt die Be­ant­wor­tung von Fra­gen und das Aus­fül­len von For­mu­la­ren er­heb­lich ve­rzö­gert hatte.

Die untergerichtliche Klagabweisung wurde in der Re­vi­si­on vom Bun­des­be­ru­fungs­ge­richt des sech­sten Be­zirks der USA in Cin­cin­nati be­stä­tigt. Das Un­ter­ge­richt hat­te fest­ge­stellt, dass die Klä­ge­rin ih­re Be­haup­tun­gen nicht be­wie­sen hat­te: Dass die Be­klag­te ihr eine Green Card zu­ge­si­chert hat­te, dass Zu­si­che­run­gen der Be­klag­ten haf­tungs­aus­lö­send wir­ken, und dass bei­de Par­tei­en eine Ver­ein­ba­rung über die Be­schaf­fung der Green Card ge­trof­fen hat­ten. Für Ver­set­zungs­in­ter­es­sier­te ist die Be­grün­dung lehr­reich, um Schä­den bei einer Ver­set­zung in die USA zu ver­mei­den.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.