Im Fall seines Sieges würde er die Stellvertretung von Donald Trump an Hillary Clinton abtreten. Das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks spielte nicht mit. Es führt leicht verständlich aus, warum die Klage als Querulantenantrag eingestuft und schon im Frühstadium des US-Prozesses abgewiesen werden darf.
Wenn nur der wahngeplagte zukünftige Präsident so leicht in seine Schranken verwiesen werden könnte!