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Sonntag, den 08. Jan. 2017

Wahl treibt Kläger in den Wahnsinn

 
.   Der Trump-Wahl folgen ungeheuerliche Wahlwahnklagen. In Jimmy Wallace v. Mike Pence erging am 3. Januar 2017 schon ein Urteil. Der Klä­ger bezeichnete seine Klage als Dissertation und verlangte vom Gericht die Ter­mi­nie­rung einer Wahldebatte mit dem ungewählten Vizepräsidenten Pence.

Im Fall seines Sieges würde er die Stellvertretung von Donald Trump an Hil­lary Clin­ton abtreten. Das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks spielte nicht mit. Es führt leicht verständlich aus, warum die Klage als Queru­lan­ten­an­trag ein­ge­stuft und schon im Frühstadium des US-Prozesses ab­ge­wie­sen werden darf.

Wenn nur der wahngeplagte zukünftige Präsident so leicht in seine Schran­ken verwiesen werden könnte!







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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