• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 13. Jan. 2017

Monopolvertrieb von Telefonsoftware in 2. Runde  

.   In Pepper v. Apple Inc. prüfte die Revision am 12. Januar 2017, ob Mobiltelefonkunden, die Software nur vom authorisierten Online-Laden erwerben dürfen, einen Monopolklageanspruch besitzen. In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA die Frage mit einer ausführlichen wettbewerbs- und prozessrechtlichen Begründung.

Die beklagte Geräteherstellerin zwingt ihre Kunden zum Erwerb von Software für die Geräte in einem Online-Laden und die Entwickler von Software, ihre Programme allein in diesem Laden zu vertreiben. Von den Softwareumsätzen behält sie 30 Prozent; der Rest geht an die Entwickler. Sie verteidigte sich mit einem Vergleich mit einer Shopping Mall: Dieser verpachte den einzelnen Läden Verkaufsflächen, und Vertragsschlüsse würden zwischen den Erwerbern und den Läden erfolgen. Der Eigentümer der Mall sei daran nicht beteiligt.

Für die Revision ist entscheidend, ob die Softwareerwerber Kunden sind und wegen des Monopols überhöhte Preise zahlen müssen. Sie seien es, bestimmte das Gericht, sodass die Rechtswidrigkeit der Monopolisierung nun im Untergericht weitergeprüft werden darf. Entdrosselnde Alternativen hatte die Beklagte technisch und rechtlich unterbunden und die für den alternativen Erwerb notwendige Jailbreak-Technik selbst als strafbar bezeichnet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.