Die Schreckensmeldung vom 17. Januar 2017 hat etwas Positives. Erstens zielt das Verfahren nicht auf politische Schockwirkung ab. Es ist seit Jahrzehnten bekannt und folgt fairen Prozessregeln, vgl. Kochinke, Außenhandelsklagen nach §337 Tariff Act of 1930 in den USA - eine wirksame Waffe in der Hand der Protektionisten, 31 RIW 386 (Mai 1985). Zweitens verkündet die International Trade Commission nun eine vergleichsweise Einstellung des Verfahrens.
Die Untersuchung wurde auf Antrag einer bekannten Technikfirma in den USA wegen behaupteter Patentverletzungen durch die beschuldigten Konkurrenten eingeleitet. Warum zog diese nicht vors Bundesgericht? Das Gericht überlässt den Parteien die kostspieligen Ermittlungen. Vor dem Amt erspart sich der Antragsteller viel Aufwand und hohe Kosten. Oft ist das amtliche Verfahren auch für die Beschuldigten kostengünstiger als der US-Prozess.