Wichtige Klausel in Schachtel gepackt: Wirkt sie?
CK • Washington. Ein Mobiltelefon, schön verpackt in einer Schachtel, kaufte der Kläger und unterzeichnete einen Vertrag mit dem Telefondienst. Als sein Gerät wegen manipulierter Software im Geschwindigkeitstest schneller als im Normaleinsatz zu laufen schien, verklagte er den Hersteller. Der berief sich auf eine klageverbietende Schiedsklausel, die dem Gerät in der Schachtel beigepackt war.
In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA gegen die Wirksamkeit der Klausel zum Ausschluss von Sammelklagen, jedenfalls für nichtvertragliche Ansprüche. Die Schachtel wies mit einer Aufschrift darauf hin, dass sie neben dem Gerät auch die Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen, Warranty Terms, enthalte. Zu ihrem Inhalt gehörte aber auch eine 101 Seiten lange Broschüre mit weiteren Bedingungen wie dem Klageverbot und dem Recht des Kunden, dieses binnen 30 Tagen zu widerrufen.
In Daniel Norcia v. Samsung Telecom America LLC blieb der Hersteller am 19. Januar 2017 erfolglos, auch mit dem Argument, das Schweigen des Kunden durch Nichtausübung des Widerrufsrechts bedeute die Annahme der Schiedsklausel. Das entscheidende Gericht setzt sich laufend mit Grenzfällen des vom Supreme Court geprägten Rechts über die Wirksamkeit von Schiedsklauseln auseinander. In den 12 anderen Revisionsbezirken der USA könnte das Ergebnis anders ausfallen, doch ist die Entscheidungsbegründung lehrreich.
In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA gegen die Wirksamkeit der Klausel zum Ausschluss von Sammelklagen, jedenfalls für nichtvertragliche Ansprüche. Die Schachtel wies mit einer Aufschrift darauf hin, dass sie neben dem Gerät auch die Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen, Warranty Terms, enthalte. Zu ihrem Inhalt gehörte aber auch eine 101 Seiten lange Broschüre mit weiteren Bedingungen wie dem Klageverbot und dem Recht des Kunden, dieses binnen 30 Tagen zu widerrufen.
In Daniel Norcia v. Samsung Telecom America LLC blieb der Hersteller am 19. Januar 2017 erfolglos, auch mit dem Argument, das Schweigen des Kunden durch Nichtausübung des Widerrufsrechts bedeute die Annahme der Schiedsklausel. Das entscheidende Gericht setzt sich laufend mit Grenzfällen des vom Supreme Court geprägten Rechts über die Wirksamkeit von Schiedsklauseln auseinander. In den 12 anderen Revisionsbezirken der USA könnte das Ergebnis anders ausfallen, doch ist die Entscheidungsbegründung lehrreich.