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Freitag, den 20. Jan. 2017

Wichtige Klausel in Schachtel gepackt: Wirkt sie?  

.   Ein Mobiltelefon, schön verpackt in einer Schach­tel, kauf­te der Klä­ger und un­ter­zeich­ne­te einen Ver­trag mit dem Te­le­fon­dienst. Als sein Ge­rät we­gen ma­ni­pu­lier­ter Soft­ware im Ge­schwin­dig­keits­test schnel­ler als im Nor­mal­ein­satz zu lau­fen schien, ver­klagte er den Her­stel­ler. Der be­rief sich auf eine kla­ge­ver­bie­ten­de Schieds­klausel, die dem Gerät in der Schach­tel bei­ge­packt war.

In San Francisco entschied das Bundesberufungs­ge­richt des neun­ten Be­zirks der USA gegen die Wirk­sam­keit der Klau­sel zum Aus­schluss von Sam­mel­kla­gen, je­den­falls für nicht­ver­trag­li­che An­sprüche. Die Schach­tel wies mit einer Auf­schrift da­rauf hin, dass sie ne­ben dem Ge­rät auch die Ge­währ­leis­tungs- und Ga­ran­tie­be­stim­mun­gen, War­ran­ty Terms, ent­hal­te. Zu ihrem In­halt ge­hörte aber auch eine 101 Sei­ten lan­ge Bro­schü­re mit wei­te­ren Bedin­gun­gen wie dem Kla­ge­ver­bot und dem Recht des Kun­den, die­ses bin­nen 30 Ta­gen zu wi­der­ru­fen.

In Daniel Norcia v. Samsung Telecom America LLC blieb der Her­stel­ler am 19. Ja­nu­ar 2017 er­folg­los, auch mit dem Ar­gu­ment, das Schwei­gen des Kun­den durch Nicht­aus­ü­bung des Wi­der­rufs­rechts be­deu­te die An­nah­me der Schieds­klau­sel. Das ent­schei­den­de Ge­richt setzt sich lau­fend mit Grenz­fäl­len des vom Supreme Court ge­präg­ten Rechts über die Wirk­sam­keit von Schieds­klau­seln aus­ein­an­der. In den 12 an­de­ren Re­vi­si­ons­be­zir­ken der USA könn­te das Er­geb­nis an­ders aus­fal­len, doch ist die Ent­schei­dungs­begründung lehr­reich.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.