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Samstag, den 21. Jan. 2017

1. Tag Trump: Wenig Recht, doch schmerzhaft  

.   Die Inauguration verlief weniger feierlich als sonst, spal­tend, nicht ver­ei­ni­gend, und recht­lich tat sich nicht viel, doch Wich­ti­ges. Die Ein­schwö­run­gen des ober­sten An­ge­stell­ten auf Zeit der USA und sei­nes Ver­tre­ters wa­ren flüchtig­keits­feh­ler­frei - ein un­er­war­te­ter Er­folg. Gleich da­rauf ver­an­lass­te der Groß­ma­cher der Na­tion Än­de­run­gen. Die hel­fen sei­nen Freun­den im Ver­si­che­rungsgeschäft, nicht sei­nen dum­men Wäh­lern.

Die Wähler werden kaum verstehen, was er unter­zeich­ne­te: Ein De­kret zur Auf­he­bung der He­ra­bset­zung von Ver­si­che­rungs­prä­mi­en auf Hy­po­the­ken für die Häus­le­bau­er der Un­ter­schicht. Markt­frei­heit? Nicht, wenn et­was bil­li­ger wer­den könn­te, es sei denn, der Prä­si­dent braucht Kra­wat­ten aus Chi­na für seine Fans.

Die Protestveranstaltungen mit Michael Moore und anderen waren er­folg­rei­cher denn je. Nie war das Volk so ge­spal­ten. An zahl­rei­chen Plät­zen Wa­sh­ing­tons tra­fen De­mon­stran­ten und Po­li­zei mit Na­ti­onal­gar­den re­spekt­voll auf­ein­an­der. An zwei Kreu­zun­gen, wo Anar­chis­ten Stei­ne aus­gru­ben und Fen­ster ein­schlu­gen, rann­ten die meis­ten Teil­neh­mer ab­leh­nend da­von. Aber die Mit­ge­fan­ge­nen wer­den mit­hän­gen. Das fried­li­che Ver­samm­lungs­recht schützt sie nicht, wenn je­mand aus der Ver­samm­lung un­fried­lich wird. Das Auf­stands­recht trifft un­ge­recht, aber recht­mäßig eini­ge hun­dert Bür­ger.

Auch das Ausland wird büßen, versprach Trump. Es ha­be die USA ver­wüs­tet, aus­ge­nutzt, sich an ihnen be­rei­chert. Das be­deu­te Sank­tio­nen ge­gen die rei­chen Euro­pä­er, NATO und an­de­re. Sein Spruch gilt wohl so lan­ge wie das Lock her up-Ver­spre­chen für Hil­la­ry Clin­ton. Heute warf er sie nicht ins Ge­fäng­nis, son­dern lobte sie und Bill Clin­ton.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.