Obwohl sie so anhand der Vergleichsgehaltszahlen belegt hatte, dass sie schlechter als die männlichen Direktoren bezahlt wurde, verlor sie. Sie hatte die Zahlen nur statistisch aufgearbeitet, was nach Präzedenzfällen einen Beweiswert besitzt: "statistical evidence of a gender-based salary disparity among comparable professors properly contributed to plaintiff's case in conjunction with her identification of a specific male comparator." Lavin-McEleney, 239 F.3d at 481.
Der Revisionsentschluss des Bundesberufungsgerichts des zweiten Bezirks der USA in New York City legt am 26. Januar 2017 jedoch dar, dass statistische Unterschiede nur in Verbindung mit einer Aufgaben- und Verantwortungsanalyse, die gutachterlich dargelegt wird, entscheidend sein kann. Ohne den Vergleich der Aufgaben und Leistungen der anderen Direktoren am Institut, die nach der Beweisführung der Beklagten extrem von denen der Klägerin abwichen, konnte sie nur verlieren, wie das Gericht lehrreich erläutert.