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Freitag, den 03. Febr. 2017

Auslandsurteil: Anerkennung trotz Schiedsklausel?

 
.   Ein Bürge wurde im Ausland trotz einer Schiedsklausel, die je­den Disput dem Schiedsrecht unterwirft, erfolgreich verklagt. Gegen ihn folg­te in den USA eine Klage auf Urteilsanerkennung. Das Gericht wies diese Klage ab, weil die Schiedsklausel ignoriert wurde. Die Revision entschied am 2. Februar 2017 in Iraq Middle Market Development v. Harmoosh unter An­wen­dung des Rechts von Maryland.

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond verstand die Schiedspflicht als bindend, aber auch verzichtbar. Wenn im irakischen Pro­zess ein Rügeverzicht eintrat, kann das Gesetz von Maryland über Urteils­an­er­ken­nun­gen, der Maryland Recognition Act, den Verzicht nicht annul­lie­ren.

Die Revision bestimmt, dass ein ausländischer Rügeverzicht auch das An­er­ken­nungsgericht in den USA bindet. Es prüfte dazu auch die Rechtsprechung zum Mo­dellgesetz, dem Uniform Foreign Money-Judgments Recognition Act. Recht­lich ist der Verzicht deshalb bei der Anerkennung zu berücksichtigen. Zu­vor muss das Un­tergericht den Parteien ermöglichen, die Tatsachenfragen zum Verzicht auf­zu­decken. Ob ein Verzicht eintrat, ist letztlich entscheidend.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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