Der Antrag des Schuldners auf Wiedereinsetzung blieb dank der umfassenden Zustellungsnachweise der Kanzlei erfolglos und führte zur Revision. Am 6. Februar 2017 erzählte das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver in Doran Law Office v. Stonehouse Rentals Inc. auf neun spannenden Seiten die Vereitelungsgeschichte.
Dann wandte es sich der rechtlichen Würdigung nach Rule 60 des Bundesprozessrechts, Federal Rule of Civil Procedure, zu und folgerte: Die Anstrengungen der Kanzlei waren entgegen der Auffassung des Schuldners nicht unzureichend. Die Fristversäumnis des Schuldners ist unentschuldbar. Die Höhe des Honoraranspruchs fällt nicht unter die Ausnahme exzessiver Urteilssprüche, die den Nachweis außerordentlicher Umstände erfordern.