In Chenari v. George Washington University bestätigte ihm das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 10. Februar 2017 das Bestehen eines Vertragsverhältnisses. Eine Universität genießt vor Gericht ein Recht auf Respekt ihrer akademischen Einschätzung eines Studenten. Der Student muss behaupten und belegen, dass die Universität ihr Ermessen willkürlich missbrauchte oder die ungeschriebene vertragsimmanente Nebenpflicht von good Faith and fair Dealing verletzte. Es verweist auf Präzedenzfälle, die jedoch nicht den Ehrenkodex behandeln.
Das Gericht verbindet jedoch die Verletzung des Ehrenkodex mit der behaupteten Vertragsverletzung und wägt vier Argumente des Studenten, die von der bei einem Zeitklau mangelnden Täuschung bis zur falschen Sanktion reichen, um den Vertragsanspruch zurückzuweisen. Seinen Diskriminierungsanspruch behandelt es als verfehlt, selbst wenn das Untergericht fehlerhaft der Universität die bestrittene Aussage abnahm, der Student hätte ihr nie sein Konzentrationsleiden gemeldet. Es fehlt nämlich unbestritten am zweiten Anspruchsmerkmal, einem rechtswidrig ignorierten Antrag des Studenten auf Hilfestellung.